Schloss Weyer wurde im 13. Jahrhundert als Festung errichtet, später zum Wasserschloss umgebaut und aktuell sind hier Mietwohnungen untergebracht.
Nun ist eine große Wohnung im OG frei geworden, die damals als Rittersaal diente.
Bitte beachten Sie, dass es sich um vom Land Stermark geförderte Wohnungen handelt und daher folgende Vorraussetzungen erfüllt werden müssen:
Einkommensobergrenze 1 Person: € 49.600,- / 2 Personen: € 74.400,- Jahresnettoeinkommen und Hauptwohnsitzanmeldung
Die Wohnung liegt im 2. OG, verfügt über 110 m², und teilt sich wie folgt auf:
Vorraum, Bad, WC, Küche, Wohn-und Essbereich, 2 Schlafzimmer.
Eine Einbauküche ist nicht vorhanden. Diese müssen Sie selbst mitbringen.
Ein Kellerraum ist vorhanden.
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